Beschlussvorlage - 078.07.270/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 30.9.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. GV 078.07.170/20 über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 15.10.2020 bis 30.10.2020 ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Nach Sicherstellung der Planungskosten über einen städtebaulichen Vorvertrag vom 11.1.2021 (Beschluss-Nr. GV  078.07.204/20 vom 9.12.2020) wurde die Planung am 19.1.2021 beauftragt (Beschluss Nr. GV 078.08.208/20 vom 9.12.2020). Nunmehr liegt der Entwurf der Planung vor ist durch die Gemeindevertretung zu billigen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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