Beschlussvorlage - 078.07.270/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Wohnanlage Capeller Straße" in Sagard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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12.05.2021
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Beschlussvorschlag
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 30.9.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. GV 078.07.170/20 über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 15.10.2020 bis 30.10.2020 ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Nach Sicherstellung der Planungskosten über einen städtebaulichen Vorvertrag vom 11.1.2021 (Beschluss-Nr. GV 078.07.204/20 vom 9.12.2020) wurde die Planung am 19.1.2021 beauftragt (Beschluss Nr. GV 078.08.208/20 vom 9.12.2020). Nunmehr liegt der Entwurf der Planung vor ist durch die Gemeindevertretung zu billigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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