Beschlussvorlage - 013.07.104/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, Sperrflächen (VZ 298 StVO) für große Fahrzeuge (z. B. Feuerwehr) entlang des Parkweges (westlich der Straßenführung) zu schaffen.

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Sachverhalt

 Im Zuge der Straßenerneuerung sind westlich der Straßenführung entlang des Parkweges zwei Freiflächen geschaffen worden, um den Schwenkbereich für große Fahrzeuge (z. B. Feuerwehr-, Müll-, THW- oder Rettungsfahrzeuge) freizuhalten. Dieser wird aufgrund fehlender Beschilderung als Parkfläche häufig fremdgenutzt. Angedacht ist, hier Sperrflächen zu schaffen, um eine Fremdnutzung zu verhindern (vgl. Lageplan). Lt. gängige Rechtsprechung "...sollen die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite erforderlichenfalls durch Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen, wo nötig auch durch Sperrflächen (VZ 298 StVO) - wie in vorliegendem Fall gegeben - am Fahrbahnrand, eingeengt werden..."

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                       500,00          

 

Folgekosten:

 

Sachkonto: 541000.78532002/04824002 – Maßnahme „Parkweg“

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

x 

 

Überplanmäßige investive Ausgabe, Mittel für Parkweg verbraucht, muss entweder aus anderer Maßnahme gedeckt werden oder bleibt überplanmäßig, übersteigt nicht die Wertgrenze nach § 48 (2) KV M-V

 

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Anlagen

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