Informationsvorlage - 078.07.268/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ein Bürger der Gemeinde Sagard regt an, für die Capellerstraße die Schrittgeschwindigkeit in Form von Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches zu schaffen. Die Straße dient vielen Kindern als Schulweg und auch vielen älteren Bürgern.

Die Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches sollte wiederum gut überlegt sein, da dies mit einigen rechtlichen Auflagen verbunden ist, welche nachfolgend kurz näher erläutert werden:

Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches müssen Parknischen im Abstand von ca. 200m versetzt über den gesamten Bereich errichtet werden. Diese Parknischen müssen jedem Fahrzeugführer frei zugänglich sein und dürfen nur in strengen Ausnahmeregeln personen- bzw. fahrzeuggebunden werden. Auch darf keine Parkzeitbeschränkung sowie Parkgebührenerhebung erfolgen. (vgl. Anlage – Ausarbeitung zum verkehrsberuhigten Bereich)

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Anlagen

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