Informationsvorlage - 101.07.177/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Eigentümer der Grundstücke  Boddenblick 22 und 23 hat am 18.3.2021 einen schriftlichen Antrag auf Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferienhausgebiet am Bodden“ an die Gemeinde Wiek gestellt. Er möchte die vorhandenen Ferienwohnungen in den Gebäuden auch als Dauerwohnungen nutzen können. Zurzeit sind im rechtswirksamen Bebauungsplan nur Ferienwohnungen und Ferienhäuser zulässig.

 

Hinweis des Bauamtes:

Die Gemeinde möge bei Ihrer Entscheidungsfindung beachten, dass Nutzungskonflikte zwischen Dauerwohnen und Ferienwohnen z.B. An- und Abfahrtsverkehr, Freizeitverhalten der Feriengäste) nicht ausgeschlossen werden können.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr möge für die erforderliche Beschlussfassung in der Gemeindevertretung entscheiden, ob die Amtsverwaltung die Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend vorbereiten soll.

Reduzieren

Anlagen

Loading...