Informationsvorlage - 078.07.276/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Mail vom 11.5.2021 hat der Eigentümer des Grundstückes des ehemaligen Landgasthofes/Molkerei in Marlow/Sagard den Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung gestellt (Anlage 1). Einige Bereiche des großen Grundstückes, bestehend aus den Flurstücken 44 und 45 der Gemarkung Marlow, Flur 2 befinden sich nach Einschätzung des Landkreises Vorpommern-Rügen im Außenbereich nach § 35 BauGB (Anlage 2) und sind somit derzeitig nicht bebaubar. Eine Bebaubarkeit kann nur durch Aufstellung einer Bauleitplanung erreicht werden.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Sagard ist das Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine Bauleitplanung würde sich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr möge grundsätzlich in Vorbereitung der erforderlichen Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung entscheiden, ob dem Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung zum Zwecke der Schaffung von Baurecht für eine weitere Bebauung zugestimmt wird. Die Kosten sollten durch städtebaulichen Vertrag auf den Antragsteller umgelegt werden.

 

 

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Anlagen

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