Beschlussvorlage - 078.07.282/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt, der Schaffung einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h im Bereich Ernst-Thälmann-Straße 71 bis 73 in der Gemeinde Sagard nicht zuzustimmen. 

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Sachverhalt

Ein Bürger der Gemeinde Sagard regt an, für den Bereich Ernst-Thälmann-Straße 71 bis 73 aufgrund der neu geschaffenen Seniorenwohngemeinschaften und einer Tagespflege für Senioren, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Grundsätzlich setzt die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h voraus, dass in dem Bereich ein Kindergarten o. ä., eine Schule, ein Alten-/Pflegeheim bzw. ein Krankenhaus befindet (vgl. Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit, Nummer 6 IV). Dies ist hier nur bedingt der Fall, da es sich um Seniorenwohngemeinschaften und einer Tagespflege handelt. Eine Querung durch ältere Menschen in dem Bereich ist nicht zwangsläufig notwendig, da sich auf der anderen Straßenseite keine Apotheke, keine Einkaufsmöglichkeit oder Ähnliches befindet. Ausreichend Parkplätze sind auf dem Grundstück des Bereiches vorhanden, weshalb auch hierfür ein Queren durch die Bürger nicht zwangsläufig notwendig ist. Auf Anfrage bei der Polizei Sassnitz wurde mitgeteilt, dass sich seit dem Jahre 2019 keinerlei Unfälle in dem beantragten Bereich ereigneten.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

X

Kosten:                                                                                                

0,00

Folgekosten:

0,00

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

X

 

 

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Anlagen

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