Beschlussvorlage - 030.07.254/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Strand- und Badeordnung und die Sondernutzung am Strand der Gemeinde Glowe.

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Sachverhalt

Der Bürgermeister begehrt die Änderung der Satzung über die Strand- und Badeordnung und die Sondernutzung am Strand der Gemeinde Glowe vom 10.07.2018. Bisher ist ein mobiler Handel am Strand mit Konsumgegenständen aller Art, Strandbedarf und Lebensmitteln (einschließlich Eis und Getränken) nicht gestattet. (§ 8 Absatz 2 der Satzung)

Dieser Absatz soll gestrichen werden.

 

Das Amt Nord-Rügen gibt zu bedenken, dass auf Wunsch der Gemeindevertretung der mobile Verkauf am Strand nicht gestattet ist, um die einheimische gastronomische Versorgung zu stärken. Auch ist zu berücksichtigen, dass bei Streichung des Absatzes, jeder, der einen Antrag auf mobilen Strandverkauf stellt, zuzulassen ist. Es könnte also sein, dass mehrere Händler dann direkt in der Ortslage am Strand verkaufen, ggf. wäre das unbeschwerte Strandvergnügen der Gäste, durch ständig fahrende Fahrzeuge, getrübt. 

Derzeit besteht die mobile Strandversorgung nur zwischen den Ortslagen der Gemeinden Glowe und Breege OT Juliusruh. Eine Befahrung des Strandabschnittes bedarf der Genehmigung des STALU´s. Alle Genehmigungen in den Ortslagen mobilen Handel zu betreiben sind ausgelaufen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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