Beschlussvorlage - 030.07.247/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „An der Strandpromenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
  2. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung sind nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Glowe hat am 21.10.2020 den Beschluss Nr. GV 030.07.125/20 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „An der Strandpromenade“ für die Grundstücke Hauptstraße 28/29 in Glowe gefasst. Der Beschluss wurde vom 16.11.2020 bis 4.12.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Am 17.3.2021 wurde mit Beschluss-Nr. GV 030.07.155/21 der städtebauliche Vorvertrag beschlossen. Er wurde am 5.5.2021 abgeschlossen. Die Planung wurde am 5.5.2021 beauftragt (Beschluss-Nr. GV 030.07.161/21 vom 17.3.2021. Die Planunterlagen wurden durch das Planungsbüro ausgearbeitet und liegen nunmehr vor. Die Gemeinde hat die Planunterlagen zu billigen. Mit diesen Planunterlagen werden die Bürgerbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und die Trägerbeteiligungen gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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