Beschlussvorlage - 078.07.286/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, beim Landkreis Vorpommern-Rügen (Untere Straßenverkehrsbehörde) die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ zu beantragen und nach Genehmigung aufzustellen.

 

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Sachverhalt

Aufgrund eines Antrages eines Bürgers aus Sagard, ist die Errichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h in der August-Bebel-Straße zu prüfen. Seitens der Polizeidienststelle Sassnitz wurde mitgeteilt, dass sich in diesem Bereich in den Jahren 2015 bis 2019 - 24 Unfälle, alle ohne Verletzte und im Jahre 2020 haben sich zwei Verkehrsunfälle ohne Verletzte ereignet. Seit dem Jahre 2021 hat die Polizeidienststelle Sassnitz keine Verkehrsunfälle registriert. Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Gründen des Lärmschutzes dürfen nur nach Maßgabe der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm angeordnet werden (vgl. Lärmschutz-Richtlinien-StV). Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände (z. B. Unfallschwerpunkt, Kindertagesstätte) zwingend geboten ist bzw. eine Gefahrenlage besteht. Um eine Verkehrsberuhigung zu erzielen wäre denkbar, Bodenschwellen aufzutragen, welche für die Geschwindigkeit von 50 km/h geeignet sind. Der Kosten-/Nutzenfaktor sollte zwingend bei der Planung mit einbezogen werden. Im Zusammenhang mit dem Aufbau von Bodenschwellen bedarf es der Beschilderung des Verkehrszeichens 112 „unebene Fahrbahn“. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit würde auch eine eventuelle Stauung des Verkehrs mit sich bringen, was gerade in der Hochsaison ggfs. für stehenden Abgas beitragen würde, zudem könnte sich möglicherweise Regenwasser an den Bodenschwellen sammeln.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

ca. 500 EUR  

Folgekosten:

0

Sachkonto:

541000 / 52380002

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

X

 

 

 

 

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