Beschlussvorlage - 013.07.102/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB  zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg Nordwest“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 10 von der Planung berührten Behörden und 5 Nachbargemeinden haben 10 Behörden und 4 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Deutsche Telekom
  • EWE
  • Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V - Archäologie und Denkmalpflege

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • E.dis AG
  • Wasser- und Bodenverband Rügen
    • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
    • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Gemeinde Putgarten
  • Gemeinde Dranske
  • Gemeinde Glowe
  • Gemeinde Wiek

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg Nordwest“ der Gemeinde Breege und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Planes und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Am 28.6.2018 hat die Gemeinde Breege dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Nordwesten des Parkwegs zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein kleines Wohngebiet für maximal 6 WE stattgegeben. (Grundsatzbeschluss-Nr. 013.6.19-215/18). Außerdem hat die Gemeinde am 28.6.2018 den Beschluss Nr. 013.6.19-216/18 über den städtebaulichen Vorvertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger gefasst. Der Vertrag, welcher die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt wurde abgeschlossen. Die Finanzierung ist gesichert.

Am 28.9.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg Nordwest“ beschlossen und der Vorentwurf der Planung gebilligt (Beschluss-Nr. GV 013.07.062/20).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 2.11.2020 bis zum 20.11.2020 durch Offenlage des Vorentwurfes im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte vom 18.10.2020 bis 4.11.2020 ortsüblich laut Hauptsatzung der Gemeinde Breege in den Schaukästen und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden erfolgte durch Anschreiben vom 15.10.2020. Die Planung wurde angezeigt.

Mit dem vorliegenden Abwägungsbeschluss setzt sich die Gemeinde mit den eingegangenen Stellungnahmen auseinander. Ein Umweltbericht und ein Artenschutzfachgutachten wurden erarbeitet. Die Planunterlagen sind nach erfolgter Beschlussfassung erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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