Beschlussvorlage - 078.07.304/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit den dazugehörigen Anlagen und dem Stellenplan in der vorliegenden Fassung.

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Sachverhalt

Nach § 48 (2) KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn ein oder mehrere Tatbestandsmerkmale aus den Nummern 1 bis 4 zutreffen.

Näheres ist der Zusammenfassung zum Nachtragshaushalt 2021 zu entnehmen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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