Beschlussvorlage - 078.07.309/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für einen Bereich an der Kleinen Wiesenstraße und der Wiesenstraße in Sagard soll eine Klarstellungs- und Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 BauGB aufgestellt werden.

            Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Mit der kombinierten Klarstellungs- und Entwicklungssatzung soll zum einen der bestehende Siedlungsbereich im Bereich der Kleinen Wiesenstraße dokumentiert (klargestellt) und zum anderen durch eine Arrondierung auf eine bereits erschlossene, anthropogen vorgeprägte Fläche im Westen und Osten (Wiesenstraße) moderat ausgeweitet werden.
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die Entwürfe der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung „Kleine Wiesenstraße“ in Sagard und der Begründung werden gebilligt.
  3. Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen. D ie Planung ist anzuzeigen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 30.9.2020 den Beschluss-Nr. GV 078.07.184/20 über die Vergabe eines Planungsauftrages zur Erstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Kleinen Wiesenstraße in Sagard gefasst. Der Auftrag wurde am 3.11.2020 ausgelöst. Nunmehr liegt der Entwurf der Satzung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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