Beschlussvorlage - 030.07.271/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Entwurf des Teillandschaftsplanes wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, den Entwurf öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden zu beteiligen.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am  21.8.2019 den Aufstellungsbeschluss Nr. GV 030.07.026/19 über die Aufstellung eines Teillandschaftsplanes beschlossen. Die vom Planungsbüro vorgestellte Plangrundlage (Untersuchungsräume) wurde am 26.8.2020 gebilligt. (BE-Nr. GV 030.07.111/20). Nunmehr liegt der Entwurf des Teillandschaftsplanes vor. Nach der Billigung sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und der Plan ist öffentlich auszulegen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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