Beschlussvorlage - 004.07.100/21-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Altenkirchen billigt die Eilentscheidung der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, das gemeindliche Einvernehmen für die Entgeltsätze ab 01.08.2021 für die Kindertagesstätte „Hummelhus“ wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Träger der Kindertagesstätte „Hummelhus“  beabsichtigt mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen ab 01.08.2021 eine neue Leistungs-, Entgelt- und Qualitäts-entwicklungsvereinbarung abzuschließen. Die monatlichen Kosten für einen Krippenplatz betragen 1.058,54 €, für einen Kindergartenplatz 670,18 € und für einen Hortplatz 372,19 €.

 

Gemäß § 37 Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V beträgt der Gemeindeanteil ab 2021 monatlich 152,76 € pro Kind.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

120.000,- 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

361000/54143

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

X

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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