Beschlussvorlage - 019.07.226/21-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt, den Antrag auf  Errichtung von 2 Tennisplätzen mit Clubhaus abzulehnen.

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Sachverhalt

Mit Mail vom 16.8.2021 beantragte der Grundstückseigentümer der Flurstücke 17 und 18 in der Gemarkung Starrvitz, Flur 13 die Errichtung von 2 Tennisplätzen und einem Clubhaus (Antrag mit Plänen in der Anlage 1).

 

Hinweise des Bauamtes:

Für das beantragte Vorhaben besteht ein Planungserfordernis (Bebauungsplan). Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist für die Flurstücke eine Mischbaufläche und im südwestlichen Bereich eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft aus (Anlage 2 B-Planpoolauskunft).

Grundsätzlich ließe sich für den Bereich der Mischbaufläche ein Bebauungsplan ableiten, nicht aber für den Schutzbereich. In diesem Bereich ist allerdings laut Antrag ein Tennisplatz geplant.

 

Über das Flurstück 18 verläuft gegenwärtig der Zufahrtsweg zum Ostseekino (vorhabenbezogener B-Plan Nr. 27 „Freiluftkino Starrvitz“).Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Speicher-Bistro Starrvitz“ wurde die Straße in dem gemeindlichen Flurstück 21 zwar dargestellt, wurde aber bis heute durch die Gemeinde nicht umgesetzt. Eine Regelung wäre im Planverfahren erforderlich. (Anlage 3 Geltungsbereich auf Luftbild).

 

Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch (§ 1 Abs. 3 BauGB)

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 23.9.2021 entschieden, der Gemeindevertretung zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Eine Umsetzung wäre nur über eine Bauleitplanung möglich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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