Informationsvorlage - 101.07.249/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Wiek wurde mit Schreiben vom 5.10.2021 als Nachbargemeinde der Gemeinde Trent zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Einzelhandel und Wohnbebauung Trent Süd“ beteiligt.

 

Gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitplanungen von Nachbargemeinden aufeinander abzustimmen.

 

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Anlagen

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