Informationsvorlage - 101.07.250/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Die Gemeinde Wiek wurde mit Schreiben vom 30.9.2021 über das Ergebnis der Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg Nordwest“ der Nachbargemeinde Breege informiert und um Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.

 

Gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitplanungen von Nachbargemeinden aufeinander abzustimmen.

 

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Anlagen

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