Beschlussvorlage - 078.07.341/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 28 „Herbergstraße“ und der Entwurf der Begründung  werden gebilligt.
  2. Mit den Entwürfen des Planes sowie der Begründung  sind nach § 3 BauGB die  Beteiligungen der Öffentlichkeit und nach § 4 BauGB die Behördenbeteiligungen durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 12.8.2020 den Beschluss über die Aufstellung des  einfachen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 28 „Herbergstraße“ in Sagard gefasst. (BE-Nr. 078.07.149/20). Der Beschluss wurde vom 17.5.2021 bis zum 2.6.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die Planung wird über städtebauliche Verträge finanziert (Beschluss-Nr. GV 078.07.152/20 vom 12.8.2020). Die Planung wurde am 19.1.2021 beauftragt (Beschluss-Nr. GV 078.07.168/20 vom 12.8.2020. Nunmehr liegt der Entwurf der Planung vor. Dieser ist durch die Gemeinde zu billigen. Anschließend ist das Verfahren nach dem BauGB durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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