Beschlussvorlage - 078.07.341/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum einfachen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 28 "Herbergstraße" der Gemeinde Sagard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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15.12.2021
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Beschlussvorschlag
- Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 28 „Herbergstraße“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
- Mit den Entwürfen des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 BauGB die Beteiligungen der Öffentlichkeit und nach § 4 BauGB die Behördenbeteiligungen durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 12.8.2020 den Beschluss über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 28 „Herbergstraße“ in Sagard gefasst. (BE-Nr. 078.07.149/20). Der Beschluss wurde vom 17.5.2021 bis zum 2.6.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die Planung wird über städtebauliche Verträge finanziert (Beschluss-Nr. GV 078.07.152/20 vom 12.8.2020). Die Planung wurde am 19.1.2021 beauftragt (Beschluss-Nr. GV 078.07.168/20 vom 12.8.2020. Nunmehr liegt der Entwurf der Planung vor. Dieser ist durch die Gemeinde zu billigen. Anschließend ist das Verfahren nach dem BauGB durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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