Beschlussvorlage - 004.07.123/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Altenkirchen von 2021 bis 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Anja Schwanck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
|
Entscheidung
|
|
|
09.03.2022
|
Sachverhalt
Wenn nach § 43 (7) KV M-V der Haushaltsausgleich nach § 43 (6) KV M-V trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden kann, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.
Nach § 43 (7) KV M-V, wird das Haushaltsicherungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossen.
Bereits zum Doppelhaushalt 2019/2020 hat die Gemeinde mit Schreiben vom 04.07.2019 von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen die Auflage bekommen ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
962,9 kB
|
