Beschlussvorlage - 052.07.018/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in den in der Anlage dargestellten Grenzen grundsätzlich zuzustimmen, wenn der Antragsteller die hierfür anfallenden Kosten vollumfänglich übernimmt.
  2. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern. Auch hierfür sind die Kosten durch den Antragsteller zu tragen.
  3. Das Amt Nord-Rügen soll 2 Honorarangebote zur Planung einholen und einen städtebaulichen Vorvertrag gem. § 11 BauGB vorbereiten, welcher die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt.
  4. Alle weiteren inhaltlichen Aspekte  (z.B. wieviele neu zu errichtende Gebäude welcher Größe auf der Grundlage eines noch mit der Gemeinde abzustimmenden Konzeptes für das Museumsdorf) sind in den weiteren Gesprächen mit der Gemeinde und im sich anschließenden Bebauungsplanverfahren zu klären.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Datum vom 29.8.2019 hat der Grundstückseigentümer der Flurstücke 23/3 und 23/4 der Gemarkung Blandow, Flur 1 den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke der Errichtung eines Museumsparks gestellt. Das Vorhaben wurde in der Hauptausschusssitzung am 21.8.2019 vorgestellt und grundsätzlich durch die Hauptausschussmitglieder befürwortet.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...