Beschlussvorlage - 030.07.357/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 BauGB  zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 „Wittower Heide Nord“ in Glowe vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 16 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 13 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Es gingen 3 Stellungnahmen in der Öffentlichkeitsbeteiligung ein (2 Bürger)  (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landesforst MV
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
    • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
    • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
    • EWE
  • E.dis AG
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bürger 1 (Stellungnahme vom 20.2.2022)

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • Straßenbauamt Stralsund
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Industrie- und Handelskammer zu Rostock
  • Gemeinde Lohme
  • Gemeinde Breege
  • Gemeinde Sagard

 

d)    nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Bürger 1 (Stellungnahme vom 17.1.2022)
  • Bürger 2

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden und Bürger, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 8.12.2021 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Wittower Heide Nord“ in Glowe gefasst. Der Beschluss wurde vom 17.12.2021 bis 7.1.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Die Sicherung der Finanzierung erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag vom 13.8.2020 (Beschluss-Nr. 030.07.048/19 vom 16.10.2019.

Die Planung wurde angezeigt und die Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 14.12.2021 gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Die frühzeitige  Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen sowie im Internet unter www.b-planpool.de vom 4.1.2021 bis 21.1.2021 statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte ortsüblich vom 17.12.2021 bis 7.1.2022.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind auszuwerten und abzuwägen. Anhand des Ergebnisses ist der Entwurf zu erarbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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