Beschlussvorlage - 030.07.364/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe den Bürgermeister der Gemeinde Glowe für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Glowe hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 26.04.2022 die Jahresrechnung der Gemeinde Glowe für das Haushaltsjahr 2016 geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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