Beschlussvorlage - 030.07.373/22-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeinde Glowe befürwortet grundsätzlich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich Weddeort zum Zwecke der Errichtung eines zusätzlichen Betreiberwohnhauses zur bestehenden Ferienanlage.
  2. Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat im Parallelverfahren zu erfolgen.
  3. Die Kosten für die Planungen sind von der Antragstellerin zu übernehmen. Hierzu ist ein städtebaulicher Vorvertrag vorzubereiten, welcher die Kostenübernahme durch den Antragsteller regelt.
  4. Der Grundsatzbeschluss ersetzt nicht die sich anschließenden Bauleitplanverfahren.

 

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Sachverhalt

Der Eigentümer der Ferienanlage „Weddeort“ hat am 11.3.2022 einen Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung zur Erweiterung der bestehenden Ferienanlage „Weddeort“ um ein Betreiberwohnhaus gestellt (Anlage). Da die Ferienanlage sich im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, wäre ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen und der Flächennutzungsplan wäre zu ändern.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 10.8.2022 entschieden, dass die erforderliche Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung durch die Amtsverwaltung zustimmend vorbereitet werden soll.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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