Beschlussvorlage - 019.07.307/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dranske beschließt den § 8 Abs. 1 der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Dranske zu ändern. Die Leinenpflicht soll das gesamte Jahr über innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen bestehen.

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Sachverhalt

Bisher wurde in der Amtsverordnung unter § 8 Abs. 1 die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Dranske nur für den Zeitraum von Mai bis September innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen geregelt. Diese Regelung soll jetzt für das gesamte Jahr gelten.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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