Beschlussvorlage - 013.07.238/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Billigung und Auslegung des B-Plan Nr. 28 "Lobkevitz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Thomas Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Breege
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lobkevitz“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 16 von der Planung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 13 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):
a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
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Deutsche Telekom
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- EWE
- E.dis
- Wasser- und Bodenverband „Rügen“
- Landesamt für innere Verwaltung MV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Arbeitsschutz und technische Sicherheit - Regionalbereich Nord - Standort Stralsund
b) teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Forstamt Rügen
c) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie Mecklenburg-Vorpommern
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- IHK zu Rostock
- die beteiligten Nachbargemeinden
2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lobkevitz“ der Gemeinde Breege und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung mit dem Umweltbericht und einem Artenschutzfachbeitrag und einem Kartierbericht zu Brutvögeln, Fledermäusen und Amphibien und Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat am 01.12.2022 den Beschluss Nr. 013.07.199/22 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lobkevitz“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 08.12.22 bis zum 05.01.2023 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 02.01.2023 bis zum 20.01.2023 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 08.12.2022 bis 05.01.2023. Die Planung wurde angezeigt, die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 06.12.2022 gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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