Beschlussvorlage - 004.07.211/23-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Altenkirchen und entlastet die Bürgermeisterin der Gemeinde Altenkirchen uneingeschränkt für das Haushaltsjahr 2018.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Altenkirchen hat auf seiner Sitzung am 30.08.2023 die Jahresrechnung der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2018 geprüft und empfiehlt die Entlastung der Bürgermeisterin.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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