Beschlussvorlage - 004.07.228/23
Grunddaten
- Betreff:
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Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG über die Bestellung des geschäftsführenden Vorstandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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01.11.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirche beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird in der nächsten Hauptversammlung der Altenkirchener Wohungsbau AG, gemäß § 84 AktG zu beschließen, Frau Petra Harder, geb. Zeretzke am 27.05.1962, für weitere 2 Jahre zum geschäftsführenden Vorstand der Altenkirchener Wohnungsbau AG zu bestellen.
Frau Petra Harder wird aufgrund der Bestellung als alleiniger Vorstand die Gesellschaft für die Dauer der Bestellung nach außen und innen vertreten.
Sachverhalt
Gemäß § 84 Abs. 1 Aktiengesetz bestellt der Aufsichtsrat Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Sie bedarf eines erneuten Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann.
Da die Bestellung des Vorstandes ausläuft, ist eine erneute Bestellung/Verlängerung erforderlich.
