Beschlussvorlage - 101.07.453/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für einen Bereich nördlich von Bischofsdorf und nördlich von Wiek bei Lüttkevitz soll der Flächennutzungsplan für die geplante Errichtung von freiflächenphotovoltaikanlagen geändert werden.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Sondergebiete für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die Vorentwürfe der Planung und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat am 18.1.2023 den Grundsatzbeschuss Nr. 101.07.276/23 über die Planung von 2 Freiflächenphotovoltaikanlagen bei Bischofsdorf und Lüttkevitz gefasst. Hierfür sind Bebauungspläne aufzustellen und der Flächennutzungsplan ist zu ändern.

 

Am 6.7.2023 wurden entsprechende städtebauliche Vorverträge mit dem Vorhabenträger geschlossen (Beschluss-Nummern 101.07.297/23 und 101.07.298/23 vom 26.4.2023). Die Planungen wurden beauftragt aufgrund der Vergabebeschlüsse 101.07.304/23 und 101.07.305/23 vom 26.4.2023.

 

Nunmehr liegt der Vorentwurf vor. Er wurde am 7.2.204 im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr zustimmend beraten und zur Beschlussfassung empfohlen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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