Beschlussvorlage - 101.07.467/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferienhausgebiet am Bodden“ in Wiek an der Straße „Boddenblick“ soll der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Dauerwohnen
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
  2. Die Entwürfe der Änderung des Bebauungsplanes und der Begründung werden gebilligt.
  3. Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden sind von der Veröffentlichung zu benachrichtigen, die Planung ist anzuzeigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat in öffentlicher Sitzung am 18.1.2023 dem Zulassen von Dauerwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferienhausgebiet am Bodden“ zugestimmt (Beschluss-Nr. 101.07.278/23). Hierfür ist eine Planänderung erforderlich. Die Planänderung wurde am 21.9.2023 von der Gemeinde beauftragt (Beschluss-Nr. 101.07.320/23 vom 12.7.2023). Die Kosten wurden durch städtebaulichen Vorvertrag vom 12.8.2023 auf die Eigentümer übertragen (Beschluss-Nr. 101.07.313/23).

 

Nunmehr liegt der Entwurf der Planänderung vor. Der Entwurf ist zu billigen und gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) das Planverfahren durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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