Beschlussvorlage - 101.07.467/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Ferienhausgebiet am Bodden" in Wiek an der Straße "Boddenblick" sowie Billigung des Entwurfes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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25.04.2024
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
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Entscheidung
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29.05.2024
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Beschlussvorschlag
- Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferienhausgebiet am Bodden“ in Wiek an der Straße „Boddenblick“ soll der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Dauerwohnen
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der Änderung des Bebauungsplanes und der Begründung werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden sind von der Veröffentlichung zu benachrichtigen, die Planung ist anzuzeigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat in öffentlicher Sitzung am 18.1.2023 dem Zulassen von Dauerwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferienhausgebiet am Bodden“ zugestimmt (Beschluss-Nr. 101.07.278/23). Hierfür ist eine Planänderung erforderlich. Die Planänderung wurde am 21.9.2023 von der Gemeinde beauftragt (Beschluss-Nr. 101.07.320/23 vom 12.7.2023). Die Kosten wurden durch städtebaulichen Vorvertrag vom 12.8.2023 auf die Eigentümer übertragen (Beschluss-Nr. 101.07.313/23).
Nunmehr liegt der Entwurf der Planänderung vor. Der Entwurf ist zu billigen und gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) das Planverfahren durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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223,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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