Beschlussvorlage - 078.08.003/24-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Sagard in vorliegender Fassung.

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Sachverhalt

Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung erarbeitet und wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach Anzeige der Hauptsatzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurden durch diese rechtsaufsichtliche Bedenken gegen die Hauptsatzung, beschlossen am 3. Juli 2024, angemeldet (siehe Anlage). Aus diesem Grund wurde die Hauptsatzung in § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 6 überabeitet und wird der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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