Informationsvorlage - 071.08.013/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Putgarten wurde an der Gesamtfortschreibung des RREP VP beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 07.10.2024 (Anschreiben in Anlage 1). In diesem Anschreiben sind auch die Internetseiten angegeben, in welchen die Unterlagen komplett eingesehen werden können.

 

Die Kartenunterlage der Fortschreibung ist in der Anlage beigefügt.

 

Zum Vergleich wird noch das RREP 2010 für den Amtsbereich als Karte und z.T. mit Text beigelegt.

 

Hinweise des Bauamtes für die Beratung:

 

  1. Bitte unbedingt damit auseinandersetzen, denn „… die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) sind verbindliche Planungsinstrumente, die auf regionaler Ebene die räumliche Entwicklung steuern und koordinieren. ... Sie entfalten eine Bindungswirkung für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie von Personen des Privatrechts.“ (Auszug aus der Einführung).

    Das RREP bildet somit die übergeordnete Basis für kommende gemeindliche Entwicklungen. Somit sollte der Entwurf mit den kommenden gemeindlichen Planungszielen abgeglichen werden und bei Differenzen unbedingt eine Stellungnahme abgegeben werden.
     
  2. Neu im Entwurf sind die Ausweisung von Windeignungsgebieten auch in der Gemeinde Putgarten im Bereich des Nordstrandes. Aufgrund der sehr unübersichtlichen Kartengrundlage kann man nicht erkennen, ob auch der Parkplatz Putgarten mit dem bestehenden rechtswirksamen B-Plan von der Ausweisung betroffen ist. Auf jeden Fall liegt der Eignungsraum im Geltungsbereich der Schutzbereichsanordnung der Bundeswehr.
     
  3. In Vitt fehlt die Darstellung als Hafen.
     
  4. Betrifft nicht Putgarten direkt: Die 2010 vor allem von den Wittower Gemeinden im Verfahren der damaligen Aufstellung „erkämpften“ Siedlungsschwerpunkte sind komplett entfallen. Sie waren und sind notwendig, da es auf Wittow keine Zentralen Orte mehr gibt, denn diese müssen mindestens 2.000 Einwohner aufweisen. Viele Aufgaben sind aber speziell an Zentrale Orte gebunden, die mit den Siedlungsschwerpunkten „ausgeglichen“ wurden. Siedlungsschwerpunkte haben vor allem ergänzende ortsnahe Versorgungsaufgaben mit ausgewählter technischer, sozialer und kultureller Infrastruktur (siehe Auszug aus RREP VP 2010 in der Anlage).

 

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Anlagen

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