Beschlussvorlage - 078.08.048/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Lärmschutzaktionsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Rebekka Klahre
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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11.12.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 47d BlmSchG besteht die Verpflichtung, bei erheblichen Konflikten und hoher Lärmbetroffenheit einen Lärmschutzaktionsplan aufzustellen.
Durch die Lage der Gemeinde Sagard an der Bundesstraße 96 und der Landesstraße 30, ist ein hohes Verkehrsaufkommen mit einhergehendem Lärm zu verzeichnen.
Das LUNG M-V führt daher alle 5 Jahre eine Messung zum Verkehrslärm an Verkehrsstraßen durch, u. a. auch in der Gemeinde Sagard.
Die Messungen an der B96 und der Landesstraße 30 „Glower Straße“ ergaben, dass 12 Anwohner der gesetzlichen Höchstgrenze überschreitenden Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Aufgrund der geringen Anzahl ist die Aufstellung eines Lärmschutzaktionsplanes nicht erforderlich.
Mögliche bauliche Lärmschutzmaßnahmen wären finanziell unverhältnismäßig.
Den entsprechenden Auszug aus der Lärmkarte entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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