Beschlussvorlage - 004.08.028/24-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag auf Errichtung eines Solarparks auf den Flurstücken 120/1, 120/2, 117 du 119 der Gemarkung Schwarbe, Flur 6 abzulehnen.

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Sachverhalt

Mit Mail vom 5.11.2024 hat die SWS renergy GmbH einen Antrag auf Errichtung eines Agri-Photovoltaikparks südlich und südwestlich von Schwarbe Siedlung für die Flurstücke 120/1 und 120/2 der Gemarkung Schwarbe, Flur 6 gestellt. Mit Mail vom 25.11.2025 wurde der Antrag um die Flurstücke 119 und 117 erweitert. (Antrag und Luftbild mit gesamtem Antragsbereich in der Anlage).

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 über den Antrag beraten und empfiehlt der Gemeinde, den Antrag abzulehnen.

 

Hinweise des Bauamtes: Für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikparks ist generell die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion und die PV-Stromproduktion (Photovoltaik).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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