Beschlussvorlage - 030.07.069/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Entwurf der 9. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Ferien- und Freizeitpark Glowe“ , aufgestellt nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht, und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

 

2.      Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen. 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Glowe hat am 3.4.2019 den Beschluss Nr. 030.6.24-294/19 über die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.11 „Ferien- und Freizeitpark Glowe“ gefasst.

Ziel der Planänderung ist es, im Bereich der im Ursprungsbebauungsplan von 2004 festgesetzten Infrastrukturmaßnahmen (Läden und Restaurants) dort eine Rezeption mit Betreiber- und Mitarbeiterwohnung sowie Wohn- und Ferienhäuser zuzulassen. Der Beschluss wurde vom 10.4.2019 bis 26.4.2019 ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde sowie auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Nach Ausfertigung des städtebaulichen Vorvertrages (Beschluss-Nr. 030-6-24-304/19 vom 3.4.2019) wurde die Planung beauftragt (Beschluss-Nr. 030.6.24-305 vom 3.4.2019). Nunmehr liegt der entsprechend des Aufstellungsbeschlusses vom Planungsbüro erarbeitete Planentwurf vor, der von der Gemeinde zu billigen ist. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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