Informationsvorlage - 004.08.045/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationsvorlage zum Antrag auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung eines Wohnkomplexes mit bis zu 36 Wohneinheiten in der Max-Reimann-Straße in Altenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Verena Körber
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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09.04.2025
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Sachverhalt
Mit Datum vom 11.03.2025 hat die Altenkirchener Wohnungsbau AG den Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung zur Errichtung eines Wohnkomplexes mit bis zu 36 Wohneinheiten in der Max-Reimann-Straße auf dem Flurstück 116/2, Flur 2, Gemarkung Altenkirchen beantragt.
Nach § 1 Absatz 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist …. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen… besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.
Im Flächennutzungsplan sind im benannten Bereich Wohnbauflächen vorgesehen. Somit würde sich ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss) zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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331,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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377,5 kB
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