Beschlussvorlage - 004.08.045/25-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Antrag auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung eines Wohnkomplexes mit bis zu 36 Wohneinheiten in der Max-Reimann-Straße in Altenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Verena Körber
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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07.05.2025
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen stimmt dem Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung zur Errichtung eines Wohnkomplexes mit bis zu 36 Wohneinheiten grundsätzlich zu.
- Die Kosten für die Planung sind von der Antragstellerin zu übernehmen.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, Honorarangebote für die erforderlichen Planungen einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag vorzubereiten, der die Kostenübernahme durch die Antragstellerin regelt.
- Der Grundsatzbeschluss ersetzt nicht das sich anschließende Bauleitplanverfahren.
Sachverhalt
Mit Datum vom 11.03.2025 hat die Altenkirchener Wohnungsbau AG den Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung zur Errichtung eines Wohnkomplexes mit bis zu 36 Wohneinheiten in der Max-Reimann-Straße auf dem Flurstück 116/2, Flur 2, Gemarkung Altenkirchen beantragt.
Nach § 1 Absatz 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist …. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen… besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.
Im Flächennutzungsplan sind im benannten Bereich Wohnbauflächen vorgesehen. Somit würde sich ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr hat das Vorhaben vorbesprochen und empfiehlt eine positive Beschlussfassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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331,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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377,5 kB
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