Beschlussvorlage - 004.08.054/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Vorentwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung werden gebilligt.
  2. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

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Sachverhalt

Die Rügenspeicher GmbH & Co.KG, Mühlenstraße 33b in 18569 Gingst hat den denkmalgeschützten Speicher in Lanckensburg erworben. Sie beabsichtigt, diesen Speicher zu sanieren und einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Sanierung ist über eine Baugenehmigung genehmigungsfähig. Für den Wiederaufbau des abgerissenen Anbaus hingegen, welcher nicht unter Denkmalschutz stand, ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich, da sich Lanckensburg im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist aufzustellen und der Flächennutzungsplan ist zu ändern.

 

Weiterhin sollen die angrenzenden Flächen durch die Vorhabenträgerin genutzt und als Umgriffsflächen ohne bauliche Anlagen entwickelt werden. Die ruinösen Gebäude sollen abgerissen werden.

 

Die Gemeinde Altenkirchen ist mit diesem Vorhaben einverstanden und hat am 20.10.2021 den Grundsatzbeschluss Nr. 004.07.076/21 zur Schaffung von Baurecht über eine Bauleitplanung gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.03.2022 (GV 004.07.099/22) gefasst.

 

Inzwischen liegt der Vorentwurf der Planung vor.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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