Beschlussvorlage - 004.08.061/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass der Bürgermeister, Herr Oliver Reken, in der nächsten Hauptversammlung der AG zu beschließen, dass für das Wirtschaftsjahr 2025 der 

 

DOMUS Steuerberatungs AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kuhstraße 1

 

18055 Rostock

 

mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Altenkirchener Wohnungsbau AG und des Tochterunternehmens, der EDW mbH, beauftragt wird.

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Sachverhalt

Im Jahr 2020 fand auf Hinweis des Landesrechnungshofes ein Prüferwechsel für die nächsten fünf Jahre statt. Auf Grund der damals erfolgten Ausschreibung ging der Zuschlag an die Firma

 

Wirtschaftsprüfer

Dipl. Kfm. Dr. Peter A. Behrens

Woldegker Str. 27

17033 Neubrandenburg

 

Diese fünf Jahre sind nun um. Damit ist ein Prüferwechsel per Beschluss der Hauptversammlung erforderlich.

 

Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit der Bürgermeister in der Hauptversammlung den entsprechenden Beschluss fassen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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