Beschlussvorlage - 071.08.055/25-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Putgarten beschließt, das Grundstück … (bitte ausfüllen) als Standort für den Neubau der Garage für die FFW festzulegen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten beauftragt das Amt- Nord- Rügen eine Markterkundung der notwendigen Planungsleistungen durchzuführen und als Direktauftrag und an das wirtschaftlichste Unternehmen zu vergeben.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Putgarten plant den Neubau einer Garage für die FFW im Ortsteil Fernlüttkevitz. Hierfür stehen 2 Grundstücke zur Auswahl, sodass es einer Festlegung der Gemeinde Putgarten über den konkreten Standort der Garage für die Ausschreibung der Planungsleistungen bedarf.

 

Die Gemeinde Putgarten hat zu entscheiden, auf welchem der nachfolgend bezeichneten Grundstücke der Neubau der Garage erfolgen soll unter Berücksichtigung folgender Hinweise:

 

  1. Grundstück – Gemarkung Fernlüttkevitz, Flur 3, Flurstück 52

 

 

 

Hinweise:

  • Lage des Grundstücks im Innenbereich nach § 34 BauGB
  • Einordnung des Gebietes nach einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahre 2020 als reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO
  • Prüfung der Zulässigkeit nach § 34 BauGB i.V.m § 3 BauNVO
  • Beachtung der Voraussetzung für die Zulässigkeit von Garagen nach § 12 BauNVO

 

 

Vorteil:

  • zentrale Lage
  • Erschließungsstraße vorhanden (keine zusätzlichen Kosten)

 

  1. Grundstück – Gemarkung Fernlüttkevitz, Flur 3, Flurstück 21/19

 

 

 Hinweise:

  • Lage des Grundstücks im B-Plan Nr. 17 „Wohngebiet Fernlüttkevitz“ Putgarten (Erstaufstellung)
  • Prüfung der Zulässigkeit nach § 30 (1) BauGB i.V.m. den Festsetzungen des B-Planes Nr. 17
  • Festsetzung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO
  • Beachtung der Voraussetzung für die Zulässigkeit von Garagen nach § 12 BauNVO

 

Nachteile:

  • Lage am Rand des Ortsteils Fernlüttkevitz
  • Notwendigkeit des Baus einer Erschließungsstraße – Entstehung zusätzlicher Kosten
  • Verlust eines Baugrundstücks mit einer Größe von 1.722 m2 – Verlust der Möglichkeit des Verkaufs des Grundstücks und der Kaufpreiseinnahmen

 

Nach Festlegung des konkreten Standortes für den Neubau der Garage erfolgt die Klärung der Zulässigkeit des Bauvorhabens bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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