Beschlussvorlage - 071.08.062/25-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss über den Antrag des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ostsee auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kap Arkona" zur Errichtung einer Landradaranlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Verena Körber
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten
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Entscheidung
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14.10.2025
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeinde Putgarten befürwortet grundsätzlich die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kap Arkona“ zur Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Landradaranlage durch das WSA Ostsee.
- Die Kosten der Planung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, Honorarangebote für die erforderliche Planung einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag vorzubereiten, welcher die Kostenübernahme durch den Antragsteller regelt.
- Der Grundsatzbeschluss ersetzt nicht das sich anschließende Bauleitplanverfahren.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 04.08.2025 stellte das WSA Ostsee einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 (Anlage 1).
Das WSA Ostsee benötigt zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben eine Landradaranlage auf dem Kap Arkona, das den optimalen Standort für diese Anlage bietet.
Es handelt sich dabei um ein ca.35 Meter hohes Turmbauwerk aus Stahl sowie ein eingeschossiges Schalthaus.
Mit dem Antrag hat das WSA Ostsee einen Lageplan sowie Ansichten zur Verfügung gestellt (Anlage 2).
Da der gewünschte Standort in einer ausgewiesenen Grünfläche liegt, wäre eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Putgarten hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 über den Antrag beraten und steht dem Vorhaben positiv gegenüber. Die Amtsverwaltung wird aufgefordert, eine zustimmende Beschlussvorlage vorzubereiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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