Beschlussvorlage - 004.07.017/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Für einen Teilbereich der Ortslage Gudderitz (am Weg nach Nonnevitz und im Bereich der Bushaltestelle in Gudderitz)soll eine Entwicklungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB aufgestellt werden.Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • behutsame Entwicklung bebauter Bereiche im Außenbereich, weil diese im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt sind.
  • Arrondierung der Bebauung innerhalb der derzeitigen Grenzen des Weilers
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Der Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Gudderitz und der Begründung der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen hat am 28.11.2018 den Grundsatzbeschluss Nr. 004.6.23-202/18 über die Aufstellung einer Entwicklungs- und Ergänzungssatzung für Teile der Ortslage Gudderitz beschlossen. Mit städtebaulichem Vorvertrag vom 5.6.2019 wurden die Planungskosten umgelegt auf den Antragsteller (Beschluss-Nr. 004.6.24-217/19 vom 15.5.2019). Die Satzung entwickelt sich aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde. Die Planung wurde am 6.6.2019 beauftragt (Beschluss-Nr. 004.6.24-220/19 vom 15.5.2019). Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das förmliche Planverfahren. Die gebilligten Planunterlagen sind öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen. 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...