Beschlussvorlage - 004.07.017/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Gudderitz" für Teile der Ortslage Gudderitz und Billigung der Entwurfsunterlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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17.12.2019
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Beschlussvorschlag
- Für einen Teilbereich der Ortslage Gudderitz (am Weg nach Nonnevitz und im Bereich der Bushaltestelle in Gudderitz)soll eine Entwicklungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB aufgestellt werden.Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- behutsame Entwicklung bebauter Bereiche im Außenbereich, weil diese im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt sind.
- Arrondierung der Bebauung innerhalb der derzeitigen Grenzen des Weilers
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Gudderitz und der Begründung der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen hat am 28.11.2018 den Grundsatzbeschluss Nr. 004.6.23-202/18 über die Aufstellung einer Entwicklungs- und Ergänzungssatzung für Teile der Ortslage Gudderitz beschlossen. Mit städtebaulichem Vorvertrag vom 5.6.2019 wurden die Planungskosten umgelegt auf den Antragsteller (Beschluss-Nr. 004.6.24-217/19 vom 15.5.2019). Die Satzung entwickelt sich aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde. Die Planung wurde am 6.6.2019 beauftragt (Beschluss-Nr. 004.6.24-220/19 vom 15.5.2019). Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das förmliche Planverfahren. Die gebilligten Planunterlagen sind öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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