Beschlussvorlage - 019.07.067/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3 „Ferienhausanlage Kuhle“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

 

2.      Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

 

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 11.4.2019 den Aufstellungsbeschluss Nr. 019.6.31-454/19 über die 1. vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3 „Ferienhausanlage Kuhle“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 28.5.2019 bis 13.6.2019 bekanntgemacht. Am 7.6.2019 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen, der die Kostentragung reguliert (Beschluss-Nr. 019.6.31-459/19 vom 11.4.2019. Am 15.7.2019 wurde die Planung beauftragt (Beschluss-Nr. 019.6.31-460/19 vom 11.4.2019. Am 19.11.2019 wurden die mit dem Vorhabenträger abgestimmten Planunterlagen an die Gemeine übergeben. Die Planunterlagen sind durch die Gemeindevertretung durch Beschluss für das Planverfahren zu billigen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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