Beschlussvorlage - 019.07.088/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Den Beherbergern, welche die Übermittlung und Abrechnung der Kurabgabe auf elektronischem Weg über eine Schnittstelle zu AVS vornehmen, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 % des abgerechneten Kurbeitrages gewährt.

Bei Erteilung einer Ermächtigung der Gemeinde zum Einzug der Kurabgabe vom Konto des Beherbergers (Einzugsermächtigung) erhöht sich die Aufwandsentschädigung auf 2,5 % des abgerechneten Kurbeitrages.

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Sachverhalt

 Die Gemeinde hatte sich bereits dazu entschlossen, Schnittstellen der Vermieter zu AVS zu fördern. Eine einmalige Kostenbeteiligung nutzt aber vielen Anwendern nichts, die monatliche Beträge für die Schnittstellen ihrer Buchhaltungssoftware bezahlen müssen. Der Beschluss zur einmaligen Kostenbeteiligung wird deshalb aufgehoben.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 x

 

Nein:

 x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 575000

Stehen die Mittel zur Verfügung: 2% Mindereinnahmen 

575000. 42620001                                               

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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