Beschlussvorlage - 078.07.099/20
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Beantragung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit zeitlicher Begrenzung von 8 - 18 Uhr in der Schulstraße - Tagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Maik Schumacher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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04.03.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Sagard beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit einer zeitlichen Begrenzugn von 8 - 18 Uhr in der Schulstraße, im Bereich der Tagespflege (altes Landwarenhaus) bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu stellen.
Sachverhalt
Auf Anliegen der Leiterin der Pflegeeinrichtung, wurde die Möglichkeit zur Einrichtung einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, im Bereich der Tagespflege in der Schulstraße erfragt.
Nach Prüfung der rechtlichen Grundlagen, bestünde die Möglichkeit einen solchen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu stellen, da gemäß der Kommentierung des § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Verkehrszeichen 274 die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Alten- und Pflegeheimen in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ist.
Da es sich hier um eine Tagespflege handelt, empfiehlt es sich, die Geschwindigkeit zeitlich zu begrenzen.
Eine Beschilderung des Verkehrszeichens 274-30 - zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h mit dem Zusatzzeichen 1040-30 - zeitliche Beschränkung von 8-18 Uhr wäre eine denkbare Variante bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu beantragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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