Beschlussvorlage - 078.07.099/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sagard beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit einer zeitlichen Begrenzugn von 8 - 18 Uhr in der Schulstraße, im Bereich der Tagespflege (altes Landwarenhaus) bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu stellen.

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Sachverhalt

Auf Anliegen der Leiterin der Pflegeeinrichtung, wurde die Möglichkeit zur Einrichtung einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, im Bereich der Tagespflege in der Schulstraße erfragt.

Nach Prüfung der rechtlichen Grundlagen, bestünde die Möglichkeit einen solchen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu stellen, da gemäß der Kommentierung des § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Verkehrszeichen 274 die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Alten- und Pflegeheimen in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ist.

Da es sich hier um eine Tagespflege handelt, empfiehlt es sich, die Geschwindigkeit zeitlich zu begrenzen. 

Eine Beschilderung des Verkehrszeichens 274-30 - zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h mit dem Zusatzzeichen  1040-30 - zeitliche Beschränkung von 8-18 Uhr wäre eine denkbare Variante bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu beantragen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 X

 

Nein:

 

 

Kosten:            

   ca. 250,00 €    

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 541000.5238000

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

X 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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