Beschlussvorlage - 052.07.081/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.  Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 „Appartementbebauung Nardevitz“ soll zum 1. Mal geändert werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Errichtung eines Mehrfamilienhauses als Reihenhaus mit 3 WE zum Zwecke des Dauerwohnens.
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Raith, Hertelt, Fuß aus Stralsund beauftragt werden. Die Kosten der Planung werden durch städtebaulichen Vorvertrag gem. § 11 BauGB auf den Vorhabenträger übertragen.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Sachverhalt

Mit Datum vom 21.4.2020 hat der Eigentümer einen Antrag auf Änderung des am 21.1.1999 in Kraft getretenen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Appartementbebauung Nardevitz“ gestellt. Ziel der Änderung ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses – Reihenhaus für 3 WE zur Festvermietung (Dauerwohnen).

Der Hauptausschuss der Gemeinde Lohme hat in seiner Sitzung am 13.5.2020 dem Antrag zugestimmt und das Amt Nord-Rügen beauftragt, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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