Beschlussvorlage - 030.07.121/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glowe und Beendigung des Planverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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10.06.2020
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, das Planverfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“ zu beenden. Der Aufstellungsbeschluss Nr. 030.6.11-131/16 vom 26.10.2016 wird aufgehoben.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 26.10.2016 den Beschluss Nr. 030.6.11.131/16 über die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“ gefasst. 2017 wurde das Baugesetzbuch geändert und der § 13 b eingeführt (Bebauungspläne zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das vereinfachte Verfahren). Daraufhin hat die Gemeinde am 17.10.2018 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 nach dem § 13 b BauGB fortzuführen (Beschluss-Nr. 030.6.22-260/18). Im § 13 b BauGB ist geregelt, dass der Flächennutzungsplan bei Verfahren nach § 13 b nicht geändert werden muss, sondern nach dem Satzungsbeschluss berichtigt werden kann. Somit ist das begonnene Planverfahren entbehrlich und kann beendet werden.
