Beschlussvorlage - 030.07.121/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, das Planverfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“ zu beenden. Der Aufstellungsbeschluss Nr. 030.6.11-131/16 vom 26.10.2016 wird aufgehoben.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 26.10.2016 den Beschluss Nr. 030.6.11.131/16 über die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen“ gefasst. 2017 wurde das Baugesetzbuch geändert und der § 13 b eingeführt (Bebauungspläne zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das vereinfachte Verfahren). Daraufhin hat die Gemeinde am 17.10.2018 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 nach dem § 13 b BauGB fortzuführen (Beschluss-Nr. 030.6.22-260/18). Im § 13 b BauGB ist geregelt, dass der Flächennutzungsplan bei Verfahren nach § 13 b nicht geändert werden muss, sondern nach dem Satzungsbeschluss berichtigt werden kann. Somit ist das begonnene Planverfahren entbehrlich und kann beendet werden. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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