Beschlussvorlage - 004.07.040/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den beigefügten Lageplan als Grundlage für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortszentrum“.
  2. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, mit dem entsprechend des Lageplanes erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes die Planung anzuzeigen sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB zu veranlassen.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat am 28.9.2016 bereits den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortszentrum“ zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Edeka-Marktes gefasst. (Beschluss-Nr. 004.6.14-99/16). Der Beschluss wurde vom 27.10.2016 bis 15.11.2016 ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde bekannt gemacht. Der Vorhabenträger für die Errichtung des Edeka-Marktes hat einen mit den Grundstückseigentümern abgestimmten Lageplan für die zukünftige Nutzung der Flächen vorgelegt. Der Lageplan soll die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf bilden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...