Beschlussvorlage - 004.07.040/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Bestätigung des Lageplanes für die Errichtung eines Edeka-Marktes in Altenkirchen als Grundlage für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Ortszentrum" in Altenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung beschließt den beigefügten Lageplan als Grundlage für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortszentrum“.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, mit dem entsprechend des Lageplanes erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes die Planung anzuzeigen sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB zu veranlassen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat am 28.9.2016 bereits den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortszentrum“ zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Edeka-Marktes gefasst. (Beschluss-Nr. 004.6.14-99/16). Der Beschluss wurde vom 27.10.2016 bis 15.11.2016 ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde bekannt gemacht. Der Vorhabenträger für die Errichtung des Edeka-Marktes hat einen mit den Grundstückseigentümern abgestimmten Lageplan für die zukünftige Nutzung der Flächen vorgelegt. Der Lageplan soll die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf bilden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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