Beschlussvorlage - 019.07.126/20
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung von Straßen in der Gemeinde Dranske nach § 51 Abs. 1 Straßen-
und Wegegesetz M-V - „Feriendorf Bakenberg“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung, Poststelle
- Bearbeiter:
- Jacqueline Purrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske
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Entscheidung
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25.06.2020
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Sachverhalt
Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz M-V können Gemeinden den Straßennamen vergeben und Namensschilder anbringen.
Aufgrund der zurzeit noch herrschenden Unübersichtlichkeit bei den Straßenbenennungen und Hausnummerierungen am Bakenberg kommt es nach wie vor zu Problemen beim Auffinden von Ferienunterkünften, der Postzustellung und vor allem bei einem eventuell notwendig werdenden Rettungseinsatz durch die Feuerwehr bzw. Arzt.
Durch eine Neustrukturierung des gesamten Bereichs soll dieser Mangel künftig behoben werden und so eine übersichtlichere Benennung und Nummerierung erfolgen.
Begonnen wird im Bereich „Feriendorf Bakenberg“.
Derweil wird das gesamte Gebiet offiziell lediglich unter der Bezeichnung „Nonnevitz 25“ geführt.
Die Häusernamen (Weiler) sind seit Jahren im Sprachgebrauch bei den Einheimischen, Touristen und Eigentümern gut angenommen worden. Die Weiler sind je nach Anzahl der Häuser und Hauseingänge durchnummeriert.
Die vorhandenen Namen und die bereits angebrachten Nummerierungen an den Häusern werden aufgenommen.
Die Anschriften lauten dann wie folgt: Max Mustermann
Weiler A Nr. 1,…
18556 Dranske
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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605,1 kB
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