Beschlussvorlage - 071.07.063/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Putgarten beschließt die 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Vitt.

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen und beim Landkreis Vorpommern-Rügen anzuzeigen.

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Sachverhalt

Rechtsgrundlage ist § 86 (1) Nr. 1 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). 

Danach können Gemeinden durch Satzung örtliche Bauvorschriften über Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern erlassen.

Der Vorschlag zur Änderung der Satzung kam vom Tourismusausschuss am 21.01.2020 und wurde durch den Hauptausschuss am 21.01.2020 empfohlen. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X  

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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