Beschlussvorlage - 030.07.133/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe stimmt der Anlage der geplanten Aufforstung in der Gemarkung Wittower Heide, Flur 10, Flurstück 3 (anteilig) zu. Städtebauliche Gründe und sonstige gemeindliche Belange stehen der Maßnahme nicht entgegen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als "Fläche für die Landwirtschaft" bzw. „Waldfläche“ dargestellt. Andere städtebauliche Satzungen existieren nicht.

 

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Sachverhalt

Das Forstamt Rügen hat mit Schreiben vom 12.6.2020 eine geplante Aufforstung in der Gemarkung Wittower Heide, Flur 10 Flurstück 3 (anteilig) angezeigt (Antrag und Übersichtsplan in der Anlage). Für die Anlage von Wald ist gem. § 25 Abs. 2 Nr. 1 Landeswaldgesetz eine Stellungnahme der Gemeinde, in welcher die Maßnahme durchgeführt werden soll einzuholen.  

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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